Kognitive Behinderung und Inklusionsansprüche

Obwohl sich die gesetzlichen Bestimmungen teilweise zugunsten von Menschen mit kognitiven Behinderungen verbessert haben, deutet vieles darauf hin, dass sich Menschen mit kognitiven Behinderungen immer noch sehr häufig in bedenklichen Situationen befinden. Weitverbreitete Beispiele sind wiederkehrende ermüdend lange Wartezeiten oder fehlende Unterstützung bei der Entwicklung von Kommunikationstechniken. In akademischen Disziplinen wie der Philosophie - selbst wenn sie Schritte in die richtige Richtung unternommen haben – ist es noch keineswegs selbstverständlich, dass die tatsächliche Situation von Menschen mit kognitiven Behinderungen berücksichtigt wird. Im öffentlichen Diskurs über Inklusion ist auch noch kaum präsent, dass gerade Menschen mit sogenannten schweren kognitiven Behinderungen jenseits des Schulalters selten die äußeren Bedingungen für ein erfülltes Lebens vorfinden.

Vor diesem Hintergrund wendet sich mein Projekt der Frage zu, ob Menschen mit kognitiven Behinderungen einen moralischen Anspruch auf Inklusion in die Arbeitswelt haben. Eines der Ziele dieses Projekts ist zu klären, inwieweit wir auf der Grundlage von Begriffen wie legitime Interessen, normativer Status und Würde klären können, ob eine Person mit kognitiver Behinderung bestimmte Inklusionsansprüche gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen und gegenüber Einzelpersonen hat. Das Projekt ist in drei Teile gegliedert, die sich jeweils einem für die Beantwortung des Gesamtfrage relevanten Themenbereich widmen. In Teil I entwickle ich Definitionen von ‚Beeinträchtigung‘ und ‚Behinderung‘, die auch auf die Situation von Menschen mit kognitiven Behinderungen angewandt werden können. In Teil II untersuche ich, was mit dem inflationär verwendeten Ausdruck ‚Inklusion‘ gemeint ist und auf welcher Grundlage man der Auffassung sein kann, dass Inklusion wichtig ist. In Teil III wende ich mich der Frage zu, ob und wie sich moralische Ansprüche auf Inklusion in die Arbeitswelt rechtfertigen lassen.

Projektverantwortliche

Stephanie Elsen
Doktorandin

Betreuer

Prof. Dr. Andreas Müller

Projektdauer

01.08.2017 - 31.12.2020, verlängert bis 30.04.2021

Förderung

Das Projekt wird gefördert vom Vizerektorat Entwicklung, Universität Bern und vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Doc.Mobility Stipendium)